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   OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98   

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https://dejure.org/1999,5633
OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98 (https://dejure.org/1999,5633)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.01.1999 - 9 WF 147/98 (https://dejure.org/1999,5633)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - 9 WF 147/98 (https://dejure.org/1999,5633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; FGG § 33 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1
    Zwangsweise Durchsetzung einer Umgangsregelung - vollzugsfähige Verfügung - Zwangsgeldfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 36
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 11.08.1988 - 16 WF 115/88

    Sorgerecht; Umgangsrecht; Vollstreckbarkeit; Zwangsgeld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98
    Daher ist nicht erforderlich, dass eine Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Gebot oder Verbot bereits stattgefunden hat oder konkret zu erwarten ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1988, 1196, 1197; Staudinger-Peschel-Gutzeit, BGB , 12. Aufl. 1997, § 1634 Rdn. 434).
  • OLG Hamm, 18.04.1975 - 15 W 119/75
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98
    Das Zwangsgeld nach § 33 FGG ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten, sondern vielmehr ein Beugemittel, das ausschließlich dazu dient, die Befolgung gerichtlicher Anordnungen zu erzwingen (BayObLG, BayObLGZ 1974, 351, 353; OLG Hamm, OLGZ 75, 386, 388; Schmidt, Handbuch der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1996, Rdn. 119; Bumiller/Winkler, Kommentar zum FGG , 6. Aufl. 1995, § 33 Anm. 3 a).
  • BayObLG, 03.09.1974 - BReg. 1 Z 63/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.01.1999 - 9 WF 147/98
    Das Zwangsgeld nach § 33 FGG ist keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten, sondern vielmehr ein Beugemittel, das ausschließlich dazu dient, die Befolgung gerichtlicher Anordnungen zu erzwingen (BayObLG, BayObLGZ 1974, 351, 353; OLG Hamm, OLGZ 75, 386, 388; Schmidt, Handbuch der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 2. Aufl. 1996, Rdn. 119; Bumiller/Winkler, Kommentar zum FGG , 6. Aufl. 1995, § 33 Anm. 3 a).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2007 - 10 WF 287/07

    Zwangsvollstreckung; Umgangsrecht: Androhung von Zwangsgeld auf Grund einer

    Es ist keine Strafe oder Buße für begangene Pflichtverletzungen, sondern hat lediglich den Zweck, zukunftsbezogen den Willen des Verpflichteten zu beugen (vgl. OLG Brandenburg, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 2001, 36; Johannsen/Henrich/Büte, a.a.O., § 33 FGG, Rz. 2; Keidel/Zimmermann, a.a.O., § 33, Rz. 4).
  • OLG Köln, 26.02.2004 - 4 WF 124/03

    Androhung eines Zwangsgeldes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Daher ist eine bereits eingetretene oder konkret drohende Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Gebot nicht erforderlich ( vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2001, 36 f. ).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2007 - 10 WF 27/07

    Verstoß gegen Umgangsregelung: Voraussetzung der Zwangsgeldandrohung

    Die Androhung eines Zwangsgeldes, wie sie das Amtsgericht ausgesprochen hat, setzt, anders als die endgültige Zwangsgeldfestsetzung, nicht voraus, dass ein Verschulden des Obhutselternteils feststeht oder eine Zuwiderhandlung bereits erfolgt ist (OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2001, 36; OLG Stuttgart, FamRZ 2000, 50; Johannsen/Henrich/Büte, a.a.O., § 33 FGG, Rz. 16).
  • OLG Brandenburg, 31.01.2005 - 9 WF 19/05

    Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichteinreichung von Unterlagen zum

    Dies folgt aus dem Umstand, dass Zweck der Beugemittel des § 33 FGG das Brechen des Willens des Ungehorsamen ist; es soll erreicht werden, dass der Anordnung Folge geleistet wird (Brandenburgisches Oberlandesgerichts FamRZ 2001, 36).
  • OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 9 WF 25/07

    Versorgungsausgleich: Zwangsgeldandrohung wegen nicht eingereichter Unterlagen

    Es soll erreicht werden, dass der Anordnung Folge geleistet wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2001, 36).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2007 - 13 WF 25/07

    Umgangsrecht: Zwangsgeldfestsetzung zur Durchsetzung einer Umgangsregelung

    Letztlich kann all dies jedenfalls für das Beschwerdeverfahren dahinstehen, denn eine Festsetzung des Ordnungsgeldes kommt jedenfalls dann nicht mehr in Betracht, wenn den Anordnungen Folge geleistet wird, denn dann ist der Zweck der Androhung, den Willen des Ungehorsamen zu beugen, erreicht, mit der Folge, dass eine Festsetzung von Zwangsgeld ausgeschlossen ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2001, 36).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2001 - 9 WF 243/00

    Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen, die Zwangsmaßnahmen nach dem FGG androhen

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  • OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 165/08

    Gewaltschutz: Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsgebots aus einem vom Gericht

    Es ist keine Strafe oder Buße für begangene Pflichtverletzungen, sondern hat lediglich den Zweck, zukunftsbezogen den Willen des Verpflichteten zu beugen (Senat, FamRZ 2008, 1551; OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen - FamRZ 2001, 36; Johannsen/Henrich/Büte, Eherecht, 4. Aufl., § 33 FGG, Rz. 2; Keidel/Zimmermann, FGG, 15. Aufl., § 33, Rz. 4).
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